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Erklärung zur Barrierefreiheit

Freiwillige Selbstverpflichtung

Geltungsbereich

Diese Erklärung bezieht sich auf die öffentlich erreichbaren Seiten von gesetzelesen.de (Startseite, Gesetzesansicht, Impressum, Datenschutzerklärung, Erklärung zur Barrierefreiheit, Allgemeine Geschäftsbedingungen).

Rechtlicher Hintergrund

Als rein privater Webauftritt ohne Angebot von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr unterliegt diese Webseite weder dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) noch der Behindertengleich­stellungs-Verordnung oder BITV 2.0. Die nachstehenden Angaben erfolgen daher als freiwillige Selbstverpflichtung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Ich strebe an, die öffentlichen Seiten dieser Webseite weitgehend im Einklang mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA zu gestalten. Die Gesetzesansicht erfüllt dies derzeit nur teilweise.

Umgesetzte Maßnahmen:

Nicht barrierefreie Inhalte

In der Gesetzesansicht sind Normverweise, Tabs, das Verweisfenster und die Werkzeugknöpfe derzeit nur mit Maus oder Touch bedienbar. Per Tastatur erreichbar sind die Paragrafen- und die Wortsuche, das Blättern in der Buchansicht (Pfeiltasten) und die Schriftgröße (Tasten + und −).

Nicht im Geltungsbereich

Externe Dienste, auf die von dieser Webseite aus verlinkt wird (z. B. gesetze-im-internet.de, recht.nrw.de), fallen nicht in den Verantwortungsbereich dieser Erklärung.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 28. September 2026 durch Selbstbewertung erstellt.

Rückmeldung und Kontakt

Fallen Ihnen Mängel in der barrierefreien Gestaltung auf oder benötigen Sie Inhalte in einem anderen Format, wenden Sie sich bitte an: dgerl@protonmail.com.

Durchsetzungsverfahren

Da es sich um einen rein privaten Webauftritt handelt, ist weder ein förmliches Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG noch ein Verfahren nach dem BFSG eröffnet. Anliegen werden jedoch formlos und zeitnah bearbeitet.